Für viele junge Paare bleibt er der Inbegriff des gemeinsamen Starts ins Eheleben: der kirchliche Segen. Viele Tausend lassen sich jährlich evangelisch trauen.

Die kirchliche Hochzeit ist ein feierlicher und dabei sehr persönlicher Gottesdienst in der festlichen Atmosphäre einer Kirche. Wer sich kirchlich traut, vertraut einander und den gemeinsamen Lebensweg Gott an. Vor Gott und der versammelten Gemeinde verspricht das Paar, einander in guten und in schweren Zeiten beizustehen, sich gegenseitig zu achten und zu vertrauen. Das Paar sagt öffentlich Ja zueinander und bittet um Gottes Segen für das gemeinsame Leben.

Den Ablauf und die Gestaltung des Traugottesdienstes bespricht die Pastorin oder der Pastor in einem ausführlichen Traugespräch. Zur Vorbereitung kann das Paar sich einen Trauspruch aus der Bibel auswählen, der beiden im Gottesdienst als biblisches Lebensmotto mit auf den Weg gegeben wird. Trausprüche finden Sie unter trauspruch.de.

trauspruch.de – in drei Schritten zum passenden Bibelvers

Fragen und Antworten zur kirchlichen Trauung

Eine evangelische Trauung ist möglich, wenn entweder mindestens die Braut oder der Bräutigam Mitglied der evangelischen Kirche ist. Besprechen Sie mit der Pastorin oder dem Pastor, in welcher Form eine Trauung stattfinden kann, wenn einer der Partner einer anderen oder keiner Religion angehört oder aus der Kirche ausgetreten ist. Oft ist die Hochzeit auch eine gute Gelegenheit, über die eigenen Glaubens- und Wertvorstellungen zu reden. Dabei kann der Wunsch des nicht getauften Partners entstehen, sich auch der christlichen Gemeinde anzuschließen und sich taufen zu lassen. Die Taufe ist auch im Erwachsenalter jederzeit möglich. Auch kann die Heirat ein Anlass für aus der Kirche Ausgetretene sein, wieder einzutreten.

In der Regel setzt eine evangelische Trauung die Kirchenmitgliedschaft beider Ehepartner voraus. Gehört einer der Ehepartner der evangelischen, der andere Ehepartner einer anderen christlichen Kirche an, kann an der evangelischen Trauung auch ein Geistlicher oder eine Geistliche der anderen Konfession beteiligt werden. Ist einer der beiden nicht in der Kirche, bietet die Timotheusgemeinde ausnahmsweise eine evangelische Trauung an.

Eigentlich nicht. Aber wenn ein Partner evangelisch und der andere katholisch ist, kann entweder ein evangelischer Gottesdienst mit Beteiligung eines katholischen Priesters oder ein katholischer Gottesdienst mit Beteiligung eines evangelischen Pfarrers beziehungsweise einer Pfarrerin gefeiert werden. Umgangssprachlich wird dies „ökumenisch“ genannt.

Nein, das ist nicht möglich. Wenn der Wunsch nach einer kirchlichen Trauung Grund ist, über den Eintritt oder Wiedereintritt in die evangelische Kirche nachzudenken, finden Sie auf der Seite Kircheneintritt weitere Informationen.

Der Termin kann frei abgestimmt werden. Auf jeden Fall sollten Sie den Termin frühzeitig mit dem Gemeindebüro und der Pastorin oder dem Pastor absprechen. In der Karwoche und an einigen Festtagen sind keine Trauungen möglich.

Besonderer Blumenschmuck ist in den meisten Kirchen möglich. Alles, was über den bereits vorhandenen Blumenschmuck hinausgeht, müssen Sie selbst bezahlen und meist auch selbst organisieren.

Während des Gottesdienstes ist Fotografieren oder Filmen nicht erlaubt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, nach dem Gottesdienst Bilder zu machen. Im Mittelpunkt sollte stets der Gottesdienst und nicht das Fotografieren stehen.

Dies ist in den einzelnen Gemeinden unterschiedlich geregelt. In der Timotheusgemeinde ist der Traugottesdienst für Kirchenmitglieder kostenlos.

Ja, es gibt kirchliche Formen, um ein solches Fest zu feiern. Das kann eine schöne und würdige Möglichkeit sein, an Ihre kirchliche Trauung zu erinnern. Fragen Sie in Ihrem Pfarramt nach.

Benötigte Unterlagen

  • Eheurkunde